Deutsche Tageszeitung - Bundesarbeitsgericht stärkt Entgelttransparenz

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Bundesarbeitsgericht stärkt Entgelttransparenz


Bundesarbeitsgericht stärkt Entgelttransparenz
Bundesarbeitsgericht stärkt Entgelttransparenz / Foto: ©

Auch "frei" beschäftigte Frauen können einen Anspruch auf Auskunft über die Vergütung ihrer männlichen Kollegen haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag zugunsten einer Reporterin des ZDF. Danach ist der gesetzliche Auskunftsanspruch nicht auf Festangestellte begrenzt. (Az: 8 AZR 145/19)

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Das Entgelttransparenzgesetz gibt "Beschäftigten" einen Anspruch auf Auskunft über das mittlere Einkommen (Median) der vergleichbar beschäftigten Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts. Das Gesetz gilt in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und auch nur dann, wenn es mindestens sechs Vergleichsbeschäftigte des anderen Geschlechts gibt. Zudem gilt das Gesetz nach seinem Wortlaut nur für Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Richter und Heimarbeitnehmer.

Im konkreten Fall klagte eine seit 2011 unbefristet als "feste freie" Mitarbeiterin beschäftigte Reporterin des ZDF. Sie rügt, dass sie weniger verdiene als ihre männlichen Kollegen. Um dies zu untermauern, forderte sie den Sender zur Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz auf. Das ZDF lehnte dies unter anderem mit dem Argument ab, als "feste freie" Mitarbeiterin könne sich die Reporterin nicht auf dieses Gesetz berufen.

Dem widersprach nun das BAG. Als "feste freie" Mitarbeiterin könne die Reporterin in den Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes. Ob auch die weiteren Voraussetzungen für den Auskunftsanspruch erfüllt sind, soll aber das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg noch prüfen.

Zur Begründung verwiesen die Erfurter Richter darauf, dass das Entgelttransparenzgesetz eine EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 2006 umsetzen soll. Es sei daher EU-konform auszulegen. Danach sei der Begriff des Arbeitnehmers über den deutschen Wortgebrauch hinaus "weit auszulegen".

Sollte die Reporterin nun die gewünschte Auskunft bekommen, ist sie noch nicht am Ziel. Denn inwieweit es als Indiz für eine geschlechtsbedingte Diskriminierung gilt, wenn sie deutlich weniger als der Mittelverdiener unter ihren männlichen Kollegen bekommt, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.

In Berlin begrüßte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Klara Geywitz das Erfurter Urteil, forderte aber "ein schärferes Entgelttransparenzgesetz". Das Recht auf eine faire Bezahlung dürfe "in Zukunft nicht mehr auf den Schultern der Frauen abgeladen werden".

(W.Uljanov--DTZ)

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