Deutsche Tageszeitung - Haft- und Bewährungsstrafe in weiterem Prozess um rechte Oldschool Society

Haft- und Bewährungsstrafe in weiterem Prozess um rechte Oldschool Society


Haft- und Bewährungsstrafe in weiterem Prozess um rechte Oldschool Society
Haft- und Bewährungsstrafe in weiterem Prozess um rechte Oldschool Society / Foto: ©

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat zwei weitere Mitglieder der rechtsextremen Oldschool Society wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Gegen den Angeklagten Daniel A. verhängten die Richter am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, wie das Gericht mitteilte. Der Angeklagten Marcel L. wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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Der Staatsschutzsenat hielt es für erwiesen, dass sich die Angeklagten an der im August 2014 gegründeten Oldschool Society von Beginn an beteiligt hatten. Die Gruppe verfolgte laut Urteil flüchtlingsfeindliche und antimuslimische Ziele, die sich nach zunehmender verbaler Radikalisierung innerhalb mehrerer Chatgruppen spätestens seit Anfang Februar 2015 auch auf die Begehung von Brand- und Sprengstoffanschlägen vor allem gegen bewohnte Asylbewerberunterkünfte richteten.

Zu dieser Zeit waren beide Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts in Führungspositionen in der Vereinigung aktiv - L. als "Vertrauensmann" und A. als "Vollstrecker". Beide waren demnach Mitglied des Führungschats "Geheimrat" und wirkten an der Radikalisierung der Vereinigung mit.

Zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigte der Staatsschutzsenat unter anderem das vergleichsweise geringe Gefährdungspotential der Vereinigung, die nur kurze Zeit existierte. Zu ihren Lasten wertete das Gericht, dass die Angeklagten mehrere Straftatbestände verwirklicht hätten.

Der Prozess gegen die beiden Angeklagten hatte am 6. Februar begonnen. In einem weiteren Prozess hatte das OLG Dresden am 11. Juli ein Mitglied der Oldschool Society zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Bereits 2017 hatte das OLG München gegen vier Mitglieder der Gruppe mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt.

(V.Korablyov--DTZ)

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